Ärztliche Meldepflichten und Melderechte
Die gesetzlichen Meldepflichten und Melderechte gelten gegenüber allen Patienten, somit auch gegenüber Ratsuchenden im Rahmen von ReMed.
Soweit eine Meldepflicht vorliegt, hat der betreuende Arzt grundsätzlich keine Wahl – er ist mitteilungspflichtig. Eine Übersicht über die Meldepflichten enthält der Leitfaden von SAMW/FMH «Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag» (Basel-Bern 2013).
Soweit ein Melderecht in Frage kommt, richtet sich die Arbeit in ReMed nach dem Leitbild ärztlicher Qualität. ReMed-Beteiligte sind im Weiteren verpflichtet, in entsprechenden Situationen nicht allein mit dem ratsuchenden Kollegen zu entscheiden, sondern sich auch ReMed intern zu beraten. Wird die Anwendung des Melderechts nach interner Evaluation in Betracht gezogen, ist zwingend die Ethikkommission zuzuziehen bevor weitergehende Schritte unternommen oder abgelehnt werden.
Der erste Schritt
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