Ärztliche Meldepflichten und Melderechte

Die gesetzlichen Meldepflichten und Melderechte gelten gegenüber allen Patienten, somit auch gegenüber Ratsuchenden im Rahmen von ReMed.

 
Soweit eine Meldepflicht vorliegt, hat der betreuende Arzt grundsätzlich keine Wahl – er ist mitteilungspflichtig. Eine Übersicht über die Meldepflichten enthält der Leitfaden von SAMW/FMH «Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag» (Basel-Bern 2013).
 
Soweit ein Melderecht in Frage kommt, richtet sich die Arbeit in ReMed nach dem Leitbild ärztlicher Qualität. ReMed-Beteiligte sind im Weiteren verpflichtet, in entsprechenden Situationen nicht allein mit dem ratsuchenden Kollegen zu entscheiden, sondern sich auch ReMed intern zu beraten. Wird die Anwendung des Melderechts nach interner Evaluation in Betracht gezogen, ist zwingend die Ethikkommission zuzuziehen bevor weitergehende Schritte unternommen oder abgelehnt werden.

 

Der erste Schritt

Benötigen Sie Unterstützung? Oder eine Ärztin, ein Arzt aus Ihrem Umfeld?

 

24-Stunden-Hotline

0800 0 73633

0800 0 ReMed

Kontaktformular
​​​​​​​

In Notfällen wenden Sie sich bitte an die Notrufnummer 144 oder an die Dargebotene Hand 143.
 

​​​​​​​Für Medienanfragen: kommunikation@fmh.ch​​​​​​​​​​​​​​

 
© 2019 • FMH Swiss Medical Association • Postfach • 3000 Bern 16 • Phone + 41 31 359 12 00 •