Vertraulichkeit und Selbstverantwortung
Wenn Sie sich an ReMed wenden, gehen Sie keine Verpflichtungen ein – nichts geschieht ohne Ihre Zustimmung. Und was Sie ReMed anvertrauen, bleibt vertraulich: Das Unterstützungsnetzwerk ist an das Patientengeheimnis gebunden.
Vertraulichkeit meint, dass eine Nachricht nur für einen beschränkten Empfängerkreis vorgesehen ist und vor unbefugter Veröffentlichung auch geschützt sein soll. Vertraulichkeit wird im Arztberuf mit der gesetzlich erfassten ärztlichen Schweigepflicht besonders geschützt. Die Romands sagen zu Recht: «le secret médical est un instrument de santé publique». Die mit dem Patientengeheimnis garantierte Vertraulichkeit ist eine Bedingung dafür, dass Vertrauen entstehen kann.
Die ratsuchende Ärztin, der ratsuchende Arzt geniesst bei den ReMed mitarbeitenden Ärzten und ihren Hilfspersonen in Praxis und Spital ab Kontaktaufnahme die gleichen Rechte wie andere Patienten: es gilt das Patientengeheimnis und die Datenschutzbestimmungen werden eingehalten. Es gelten zudem dieselben gesetzlichen Ausnahmen vom ärztlichen Berufsgeheimnis. Grundsätzlich haben nur direkt in einen Fall involvierte Personen von ReMed Zugriff zu den persönlichen Daten. Auch Ratsuchende haben ein Einsichtsrecht in die über sie angelegten Daten gemäss den Datenschutzbestimmungen.
Die erstberatenden Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, über die ratsuchende Ärztin, den ratsuchenden Arzt im Rahmen von ReMed eine Krankengeschichte (KG), die den aktuellen Anforderungen bezüglich Datenschutz entspricht, zu führen – auch unter diesem Aspekt sind ReMed-Ratsuchende Patienten.
Der erste Schritt
Benötigen Sie Unterstützung? Oder eine Ärztin, ein Arzt aus Ihrem Umfeld?
24-Stunden-Hotline
0800 0 73633
0800 0 ReMed
In Notfällen wenden Sie sich bitte an die Notrufnummer 144 oder an die Dargebotene Hand 143.
Für Medienanfragen: kommunikation@fmh.ch